Allgemeines

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der privaten Unfallversicherung (die gesetzliche Unfallversicherung wird hier später angeführt) der bekannteste Zweig der Invaliditätsversicherung. Sie kann als Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) zu einer Lebensversicherung oder einer Rentenversicherung, oder aber als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.

Allgemein wird mit dem Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung eine privatwirtschaftliche Versicherung bezeichnet.

Allerdings gibt es auch im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung den Begriff der Berufsunfähigkeit. Diese greift jedoch nur noch für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, und dann auch nur unter gewissen Voraussetzungen, vor allem dann nur mit recht niedrigen Leistungen. Für all diejenigen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, gilt nur noch ein begrenzter Schutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit, ermittelt nach dem jeweiligen persönlichen Restleistungsvermögen (die Befähigung eine Arbeit auszuüben) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Diese Versicherung ist sehr wichtig, um sich den Lebensstandard zu sichern. Denn nur so lange man auch genügend Geld hat, kann man auch von verschiedenen Vergünstigungen wie z. B. ein Handytarif ohne Grundgebühr Gebrauch machen. Steht man erst mal in der Schufa sind solche günstigen Tarife nicht mehr möglich. Allerdings gibt es auch Banken, die Kredite ohne Schufa vergeben.

Generell können und sollen alle Menschen im Erwerbsleben eine Absicherung der Berufsunfähigkeit mit in Betracht ziehen, wenn und so lange sie eine Arbeit verrichten, die ihnen oder auch anderen Personen den Unterhalt sichert. Aber auch dann, wenn sie eine Arbeit unentgeltlich verrichten, die jedoch nicht ohne einen finanziellen Aufwand zu ersetzen wäre. So ist zum Beispiel auch die Absicherung der Arbeitsleistung einer Hausfrau möglich.

Zur Invaliditätsversicherung zählen neben der Berufsunfähigkeitsversicherung auch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die Grundfähigkeitsversicherung, die „Dread Disease”-Versicherung (siehe nachstehend) und die private und gesetzliche Unfallversicherung, die in Ihren Bedingungen aber jeweils unterschiedliche Ausprägungen haben.

Die Absicherung in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann man als eigen-ständige Versicherung oder in Kombination mit anderen Versicherungen abschließen, die möglichen Formen respektive Kombinationen sind:

  • eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung
  • eine Risikoversicherung mit dem Einschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
  • eine Kapital- oder Rentenversicherung mit dem Einschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
  • eine Basisrente mit dem Einschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
  • aber auch in der Kombination mit einem Aktien- oder Rentenfonds

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