Definition der Berufsunfähigkeit für den Leistungsfall

Man versteht unter der Berufsunfähigkeit an sich eine ärztlich bestätigte, dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität.

Bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit kann man seinen ausgeübten Beruf generell nicht mehr ausführen (z.B. Handelsfachwirt, Verkäufer im Leuchten Shop). Die Kriterien der Berufsunfähigkeit sind enger gefasst als die der Erwerbsunfähigkeit, die letztendlich im Sinn des Wortes besagt, dass man keiner Arbeit mehr nach gehen kann, also keinen Erwerb, keine Einkünfte aus einer Arbeitstätigkeit mehr hat. Während bei einer Berufsunfähigkeit der Betroffene noch weiterhin einem anderen Arbeitsverhältnis nachgehen kann, das seiner, nach dem Eintritt einer Berufsunfähigkeit, gegebenen körperlichen und geistigen Konstitution entspricht, er kann lediglich seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben.

Gegen den Eintritt einer Berufsunfähigkeit kann man sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung versichern. Ein Versicherungsfall liegt im allgemeinen bei mindestens fünfzig Prozent Berufsunfähigkeit vor. Mit der privaten Absicherung der Berufsunfähigkeit über einen Versicherungsvertrag ist dann automatisch auch die Erwerbsunfähigkeit versichert.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung muss im Leistungsfall dem Versicherten eine vertraglich vereinbarte, meist monatliche Berufsunfähigkeitsrente zahlen, wenn er seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann. Da ist es trotzdem gut, wenn schon etwas Geld auf dem Tagesgeldkonto gespart wurde.

Eine typische Definition der Berufsunfähigkeit in Versicherungsbedingungen lautet: “Eine vollständige Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn der Versicherte infolge seiner Krankheit, einer Körperverletzung oder eines Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mindestens sechs Monaten (dem so genannten Prognosezeitraum) außer Stande ist, seinen Beruf, wie er vor Eintritt der Krankheit, der Körperverletzung oder des Kräfteverfalles beschaffen war, auszuüben.”

(Die gesetzlichen Definitionen sind später im Zusammenhang mit „gesetzliche Rentenversicherung” und „gesetzliche Unfallversicherung” erklärt)

Allerdings unterscheiden sich die Formulierungen bei den verschiedenen Versicherungs-unternehmen oft im Wortlaut, allerdings meist nur im Rahmen des allgemeinen Sprachgebrauches. Zudem wird in der Regel auch dann schon geleistet, wenn man nur noch zu 50% fähig ist, seinen bisherigen Beruf auszuüben (teilweise Berufsunfähigkeit).

Eine andere Formulierungsmöglichkeit lautet: „Eine vollständige Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn der Versicherte infolge einer Krankheit (cancer treatment germany), einer Körperverletzung oder eines Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mindestens sechs Monaten außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die er auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht (diese Formulierung entspricht den Verträgen mit dem so genannten Verweisungsberuf).”

 

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