- Gesetzliche Unfallversicherung / „Berufsgenossenschaft”
In gewissem Umfang zählt auch die gesetzliche Unfallversicherung zu den (gesetzlichen, respektive staatlichen) Leitungsträgern bei einer Berufsunfähigkeit. Die so genannten Berufsgenossenschaften sind als Träger Teile dieses Versicherungssystems.
Sie ist Bestandteil (ein Versicherungszweig) der so genannten „gegliederten Sozialversicherung”. Sie soll in erster Linie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten und nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherstellen. Grundlage ist das Sozialgesetzbuch VII, eine weitere wichtige rechtliche Grundlage bei Berufskrankheiten ist auch die „Berufskrankheiten-verordnung”.
Eingeführt wurde die Unfallversicherung erstmals im Rahmen der Bismarckschen Sozialgesetzgebung („Arbeiterversicherung”) im Jahre 1884.
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland sind im Einzelnen:
- Gewerbliche Berufsgenossenschaften. Insgesamt 23 gewerbliche Berufsgenossenschaften (gegliedert nach Gewerbezweigen), einschließlich der See-Berufsgenossenschaft.
- Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften. Neun regional gegliederte landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften, (hierbei handelt es sich um die land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften der Länder und die Gartenbau-Berufsgenossenschaft)
- Unfallkassen und Feuerwehr-Unfallkassen. 27 Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand für Behörden und Betriebe des Bundes, der Länder und Gemeinden, sowie für Hochschulen, Schulen und Kindergärten, Hilfeleistungsunternehmen wie Feuerwehren, Lebensretter und ehrenamtlich Tätige, im einzelnen
- die Unfallkasse des Bundes,
- die Eisenbahn-Unfallkasse,
- die Unfallkasse der Post und Telekom,
- die Unfallkassen der Länder,
- die Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen der Gemeinden,
- die Feuerwehr-Unfallkassen,
- die gemeinsamen Unfallkassen für den Landes- und den kommunalen Bereich.
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