Die unter staatlicher Aufsicht stehenden Berufsgenossenschaften und die öffentlichen Unfallversicherungsträger sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und sind selbst verwaltet.

Sie hatten sich bis Juni 2007 in drei getrennten Dachverbänden, dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG), dem Bundesverband der Unfallkassen (BUK) und dem Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (BLB) zusammengeschlossen. Zum 1. Juni 2007 haben der HVBG und der BUK zum gemeinsamen Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) fusioniert.

Zu den Aufgaben der Träger der Unfallversicherung gehört neben der Gewährung von Leistungen nach Eintritt des Versicherungsfalles auch die Beratung und Aufsicht der Mitgliedsbetriebe auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer (Prävention); hierbei werden die Träger der UV teilweise kooperierend mit den Behörden der staatlichen Gewerbeaufsicht tätig. Auch die Bemessung der Beiträge nach der Unfallgefahr der Gewerbezweige dient der Prävention.

Sie wird durch Beiträge (Umlagen) der Mitgliedsunternehmen in einem nachträglichen Umlageverfahren (per Jahresbeitrag) finanziert.

Die Höhe des Beitrags richtet sich im Bereich der gewerblichen Unfallversicherung und bei den versicherten Unternehmen der öffentlichen Unfallversicherer nach der Arbeitsentgeltsumme sowie nach der Gefahrenklasse, zu der der Unternehmer veranlagt worden ist.

Die Gefahrenklasse wird in jeder gewerblichen Berufsgenossenschaft von der Vertreterversammlung in deren Gefahrtarif festgesetzt. Die Beiträge werden allein von den Unternehmern (den Arbeitgebern) erbracht. Die Beitragshöhe richtet sich dabei auch nach der Höhe des an die Arbeitnehmer ausbezahlten Arbeitsentgelts, der so genannten Lohnsumme.

Die landwirtschaftliche Unfallversicherung wird aus Beiträgen finanziert, die sich nach der Größe der bewirtschafteten Fläche und der Anzahl der gehaltenen Tiere richten.

Die Unfallversicherung der öffentlichen Hand wird im Bereich der Kindergartenkinder, Schüler und Studenten aus Steuermitteln finanziert.