Als Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind bei Vorliegen eines Versicherungsfalls folgende Geldleistungen möglich:
- das Verletztengeld
- die Verletztenrente
- Abfindungszahlungen
- das Pflegegeld
- ein Übergangsgeld (90% des Nettoeinkommens)
- eine Hinterbliebenenrente
- die Erstattung von Überführungskosten
- ein Sterbegeld
- Mehrleistungen für ehrenamtlich Tätige
- eine Beihilfe
- aber kein Tagesgeld
Weitergehend haben Versicherte einen umfangreichen Anspruch auf Sachleistungen.
Insbesondere sind dies so genannte Teilhabeleistungen, also die nötige Pflege, die allgemeine Krankenbehandlung und notwendige Hilfsmittel. Der Anspruch geht mitunter weit über das hinaus, was die gesetzliche Krankenversicherung mit ihren Leistungen dem Versicherten bietet. Dies begründet sich darin, dass alle erforderlichen Maßnahmen vom Träger der Unfallversicherung ausgeschöpft werden müssen, die eine Erwerbsfähigkeit des Verletzten wieder herzustellen im Stande sind. Dabei gibt es keine irgendwie geartete Budgetierung der für diesen Zweck einzusetzenden Mittel.
Die Unfallversicherungsträger halten hierfür besondere Unfallkliniken vor, die speziell für die Versorgung der Opfer von Arbeitsunfällen und von Berufskrankheiten ausgerüstet und mit entsprechend ausgebildetem Personal ausgestattet sind, damit eine besonders gute Möglichkeit der Rehabilitation zu gewährleistet werden kann.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist aber die freie Arztwahl des Versicherten bei einer so genannten berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung stark eingeschränkt. Behandeln darf in der Regel nur ein von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung zugelassener D-Arzt. Sollte der Unfall am Bau passiert sein, kann in diesem Fall der Anwalt Baurecht weiter Informationen geben.
Ferner kann auch eine Hilfestellung zur beruflichen Wiedereingliederung, eine so genannte Berufshilfe, gewährt werden.
Eine Neuorganisation bringt das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz. Es sieht durchgreifende Reformen für die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland vor, die bereits ab 2009 in Kraft treten werden..
Ziel dieser Reformen ist es im Besonderen, die Organisation der Unfallversicherung an die veränderten Bedingungen in der gewerblichen Wirtschaft anzupassen, die gemeinsame Tragung der Altlasten zwischen den einzelnen Trägern besser zu verteilen und die Verwaltungsstrukturen insgesamt zu modernisieren, dies mit dem Ziel einer Vereinfachung und kostensparenden „Verschlankung” der Verwaltungen..