Im einzelnen sind folgende Änderungen geplant:

  • Durch eine Zusammenlegung soll die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften bis Ende 2009 von derzeit 23 auf nur noch neun, die der Unfallkassen soll auf 17 sinken.
  • Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sollen durch einen so genannten „Überaltlastenausgleich” entlastet werden, der die Belastung der einzelnen Berufsgenossenschaften durch die historisch bedingten Altlasten gleichmäßig und zukunftssicherer auf alle Träger verteilen soll.Dadurch wird das Solidarprinzip bei der Finanzierung der Unfallversicherung gestärkt. Die Verteilung soll zu 70 Prozent nach den Arbeitsentgelten und zu 30 Prozent nach der so genannten Neurentenlast der Unfallversicherungsträger erfolgen. Bei den meisten Trägern werden hierdurch die Beiträge sinken, im Dienstleistungssektor und im Gesundheitswesen wird es dagegen eher zu Beitragssteigerungen kommen. Die Umstellung soll bis 2013 erfolgen.
  • Das Meldeverfahren, das bisher für die Unfallversicherung gegeben war, also der Lohnnachweis an den Unfallversicherungsträger, wird abgeschafft.Die Unternehmer müssen fortan alle gesetzlich vorgesehenen Daten (insbesondere die Lohnsumme und die Arbeitsstunden) nicht mehr zusammengefasst für das ganze Unternehmen an die Berufsgenossenschaft, sondern für jeden einzelnen Versicherten an dessen Rentenversicherungsträger melden, der auch das Prüfungswesen übernimmt. Die Unternehmen teilen selbst mit, welcher Gefahrenklasse nach dem Gefahrtarif ein Versicherter angehört.Diese Neuregelung wurde von Unternehmerseite, aber auch von Seite der Berufsgenossenschaften besonders scharf kritisiert, weil sie den Verwaltungsaufwand, der eigentlich vermindert werden soll, erheblich erhöhe und dabei auch Daten erfasst und übertragen werden müssten, die für die Festsetzung der Gefahrtarife gar nicht benötigt werden.
  • Der Dachverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) wird lediglich der Rechtsaufsicht, nicht, wie ursprünglich vorgesehen, der Fachaufsicht des Bundessozialministeriums unterstellt.
  • Der Einzug der Insolvenzgeldumlage soll nicht mehr über die Berufsgenossenschaften erfolgen, sondern über die Krankenkassen, zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag.

Auf eine Reform des Leistungsrechts hingegen wurde nach längerer und kontroverser Diskussion verzichtet.

Insgesamt betrachtet sind also nicht nur die eigentlichen Leistungen der gesetzlichen Versicherungen im Bereich der Erwerbsminderung, respektive der Berufsunfähigkeit, von den finanziellen Leistungen her bei weitem nicht dazu geeignet, einen gewohnten Lebensstandard generell zu erhalten.

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