Die „Dread-Disease”-Versicherung (in etwa „Versicherung gegen schwere Krankheiten”, auch „Critical Illness”) ist eine Personenversicherung, deren Leistung bei Eintritt von (genau definierten) schweren, meist vermutlich unheilbaren, Krankheiten der versicherten Person ausgezahlt wird (wie z.B. bei Krebs, Multipler Sklerose).

Die in Deutschland gewählte Bezeichnung „Schwere-Krankheiten-Vorsorge” ist etwas irreführend, da bei dieser Versicherung nicht nur Krankheiten im eigentlichen Sinne (wie z.B. schwere oder unheilbare Formen von Krebs, die Multiple Sklerose, schwere Lebererkrankungen, verschiedene Lungenerkrankungen, die Parkinson-Krankheit, die Arthritis etc.) versichert sind, sondern in der Deckungszusage eines solchen Vertrages auch andere Vorkommnisse wie ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall oder die Folgen eines schweren Unfalls enthalten sein können.

Welche Risiken abgesichert sind, hängt konkret immer vom jeweiligen Tarif respektive den einzelnen Vertragsbedingungen ab. Die Anzahl, die Art und die versicherungsrelevante Definition der jeweils versicherten Risiken variiert demnach und ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. Manche Tarife enthalten beispielsweise lediglich fünf, andere wiederum bis über vierzig Krankheitsbilder.

Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Erwerbsunfähigkeits-versicherung wird keine monatliche Rente ausgezahlt, sondern in der Regel eine fest vereinbarte Versicherungssumme einmalig nach der Diagnosestellung, unabhängig davon, ob die Arbeitskraft der versicherten Person schon eingeschränkt ist oder nicht.

Ein Vorteil der Dread-Disease-Versicherung kann auch darin liegen, dass die Prüfung des Leistungsfalls möglicherweise einfacher und nicht so zeitaufwendig ist, wie dies bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung der Fall ist.

Bei der Absicherung wichtiger Schlüsselpositionen in einem Unternehmen ist eine Dread-Disease-Versicherung der Berufsunfähigkeitsversicherung aus Unternehmenssicht unter Umständen vorzuziehen.

Die Höhe des Beitrages für die Dread-Disease-Versicherung resultiert aus den für Versicherungsverträge mit biometrischen Risiken üblichen Faktoren (z.B. das Alter, das Geschlecht, natürlich die versicherte Summe, die Laufzeit oder die eventuellen Vorerkrankungen). Vorerkrankungen können, wie bei einer Krankenversicherung, z.B. einen Zuschlag, einen Ausschluss oder eine Ablehnung bewirken.

In der Ausgestaltung der weiteren Tarifmerkmale (Warte- und Karenzzeiten, Dynamik) ist die Dread-Disease-Versicherung den Krankenversicherungen und Lebensversicherungen ähnlich.

Bei einigen Dread-Disease-Versicherungen sind auch Bausteine wie z.B. ein Todesfallschutz, ein Erwerbsunfähigkeitsschutz, ein Pflegeschutz oder auch ein Berufsunfähigkeitsschutz einschließbar.

Ein Spezialfall ist die so genannte „Keyperson”- oder auch „Keyman”-Versicherung”. Hier werden Führungskräfte oder Spezialisten eines Unternehmens versichert, um bei einem Ausfall wenigstens einen möglichen finanziellen Verlust auszugleichen.

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