Kriterien für die Prämienhöhe
Das Höchstalter, bis zu dem die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird (die Leistungsdauer oder Leistungszeit), kann nach heute angebotenen Tarifen regelmäßig bis höchstens zum vollendeten 65. Lebensjahr vereinbart werden, nach den neuen Rentenregelungen teilweise bereits bis zum 67. Lebensjahr.
Die Versicherungsbranche orientiert sich hier generell an der so genannten Regelaltersrente der Gesetzlichen Rentenversicherung. Abweichend davon kann aber bei den meisten angebotenen Tarifen die Versicherungsdauer gesondert vereinbart werden: Sie beschreibt das Alter, bis zu dem der Versicherungsfall eintreten muss, um einen Leistungsanspruch gegenüber dem Versicherer zu erwirken. So kann beispielsweise eine Versicherungsdauer bis zum 55.Lebensjahr und eine Leistungsdauer bis zum 65. Lebensjahr vereinbart werden. In diesem Fall würde bei Eintritt der Berufsunfähigkeit bis zum 55. Lebensjahr bis zum 65. Lebensjahr eine Rente gezahlt werden.
Die einzelnen Kriterien sind:
- Es gibt viele Versicherer die in vier Berufsgruppen unterscheiden, von diesen Berufsgruppen hängt oft der Beitrag oder sogar der Tarif ab. Es handelt sich hierbei um die individuelle Risikoeinstufung nahezu aller denkbaren Berufe.Während z.B. ein Apotheker statistisch selten berufsunfähig wird, wird ein Gastronom dies sehr häufig. Hier wendet man, wie auch in der privaten Krankenversicherung, das so genannte Individualprinzip an, was in der Regel zu verschiedenen Beiträgen je nach Einstufung des zu versichernden Risikos führt. Der Gastronom zahlt somit einen wesentlich höheren Beitrag als der Apotheker. Für Berufe mit höherem Risiko (wie z.B. bei handwerklichen Berufen, aber auch bei Lehrern) wird üblicherweise die tariflich zulässige Versicherungsdauer bis zum vollendeten 55. oder 60. Lebensjahr begrenzt, oder es werden so genannte Höchstversicherungsgrenzen festgelegt.Wer den falschen Beruf versichert hat, verstößt somit unter Umständen (wenn auch vielleicht unwissentlich) gegen die Annahmerichtlinie des Versicherers und gefährdet seinen Versicherungsschutz, da der Versicherer wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht den Vertrag anfechten oder von ihm zurücktreten kann.
- das Alter bei Vertragsabschluss (Eintrittsalter)
- die Höhe der versicherten monatlichen Berufsunfähigkeitsrente
- die Karenzzeit
- der Gesundheitszustand (also hauptsächlich Vorerkrankungen).Zunehmend verlangen Versicherer aber auch höhere Beiträge für Raucher
- die Möglichkeit der so genannten „abstrakten Verweisung”, die dem Versicherer die Möglichkeit gibt, bei Eintritt eines Leistungsfalles dem Versicherten die Leistung abzulehnen, wenn dem Versicherten anhand seiner Ausbildung und seiner Kenntnisse und Fertigkeiten die Ausübung eines anderen Berufes möglich ist.
Nach statistischen Erhebungen sind die nachstehend aufgelisteten zehn Berufe (in absteigender Reihenfolge) diejenigen mit den prozentual höchsten Erwerbsunfähigkeitszahlen
- Dachdecker
- Krankenpfleger
- Schlächter
- Tiefbauer
- Maurer
- Maler
- Sozialarbeiter
- Bauhilfsarbeiter
- Hilfsarbeiter (allg.)
- Betonbauer
Aus diesen genannten Punkten und den dementsprechenden internen versicherungsmathematischen Vorgaben setzt sich die Prämienkalkuation des Versicherers zusammen.
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